Abmeldung vom e-Impfpass nicht möglich
Auch ELGA-Abgemeldete haben weiter einen elektronischen Impfpass
Wien (OTS) - Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer hat auch einen elektronischen Impfpass. Eine Abmeldung von diesem ist nicht möglich. Nur eine vollständige österreichweite Dokumentation von Impfungen unterstützt gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister ist daher im öffentlichen Interesse und steht in keinem Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.