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AKTUELLES
Dienstzettel für alle neuen Dienstverhältnisse ab 28.3.2024 + Arbeitgeber tragen Kosten für Fortbildung
Aufgrund der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in österreichisches Arbeitsrecht (insbesondere in das AVRAG), ist es zu Änderungen für die Ausstellung von Dienstzettel (und in weiterer Folge auch für Dienstverträge) gekommen. Diese Änderungen gelten seit 28.3.2024 für Neueintritte bzw. neu ausgestellte Dienstzettel und Dienstverträge für echte und freie Dienstnehmer:innen.Eine gravierende Folge aus der EU-Richtlinie ist eine Verwaltungsstrafe, die künftig droht, wenn weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch ein Dienstzettel ausgestellt wird. Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren Sitz des Unternehmens Kurze Tätigkeitsbeschreibung (zusätzlich zur Angabe der Tätigkeit) Angaben zur Vergütung von Überstunden Ggf. Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen Art der Auszahlung des Entgelts (zusätzlich zur Angabe der Fälligkeit) Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung (zusätzlich zur Angabe der MV-Kasse) Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit Angabe eines Anspruchs auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung Arbeitgeber müssen jetzt Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung übernehmen Gewerkschaft vida sieht wichtige Forderung vom Gesetzgeber jetzt erfüllt: Ausbildungszeit von Arbeitnehmer:innen ist jetzt als Arbeitszeit zu werten
Offener Brief an BM Rauch - MA-Berufe ins Gesundheitsberuferegister
Offener Brief: Sehr geehrter Herr Bundesminister Johannes Rauch, Sehr geehrte Damen und Herrn Nat.Abg. des Gesundheitsausschusses Mag. Gerhard Kaniak, Philipp Kucher, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner …………………………………………………………………………………………………………………………und alle die es erreicht als Angehörige der Berufsgruppe Ordinationsassistenz gemäß MAB-Gesetz übe ich nach der Systematik des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz einen Gesundheitsberuf aus. Gesundheitsberufe sind nach der EU Richtline 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in ein Gesundheitsberuferegister einzutragen. Dies aus den hinlänglich bekannten Gründen: Transparenz, Patientensicherheit, Planbarkeit und wohl auch Qualitätssicherheit. Als Assistentin in einer Ordination gehöre ich einer Berufsgruppe an, die überwiegend weiblich und schlecht bezahlt ist, die gleichzeitig aber eine nicht wegzudenkende Position im niedergelassenen Bereich hat. Das ist weder gerecht noch begründbar. Daher fordere ich, die Umsetzung der Registrierung der MA-Berufe im Gesundheitsberuferegister endlich auf Schiene zu bringen. Als Präsidentin des Berufsverbands der Assistent:innen in Ordinationen, BdA, kämpfe ich seit langem für die Wertschätzung des Berufes, der den niedergelassenen Bereich massiv unterstützt, ohne den Ordinationen nicht funktionieren würden, ohne den die Basisversorgung schon längst zusammengebrochen wäre – denn Ärzt:Innen wären ohne uns dem Patientenansturm schon lange nicht mehr gewachsen. Ohne uns würden alle Bemühungen der ÖGK, der GÖG und der Bundesregierung, die medizinische Grundversorgung am Laufen zu halten, im Sande verlaufen. Eine Registrierung der Ordinationsassistenz hat auch den Sinn, nach außen deutlich zu machen, dass Ordinationsassistent:innen und alle MAB-Berufe ernst zu nehmende Gesundheitsberufe sind!...
BdA vertritt ab sofort alle Assistent:innen in Ordinationen
Neben den Ordinationsassistent:innen vertritt der BdA ab sofort auch alle anderen Assistenzberufe in Ordinationen – das hat die Generalversammlung am 2. Dezember beschlossen. Dem BdA beitreten können ab sofort nicht nur Ordinationsassistent:innen, sondern auch Verwaltungsassistent:innen, Fachassistent:innen und Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP). Voraussetzung ist, dass sie in einer Ordination tätig sind. „Da unsere Berufsgruppe ständig wächst und auch der Kollektivvertrag für Ordinationen alle diese Berufe umfasst, wollen wir uns jetzt für diese Berufsgruppen öffnen und einsetzen“, sagt Elisabeth Hammer-Zach, die Präsidentin des BdA. Für die Ordinationsassistent:innen hat der Berufsverband seit seiner Gründung viel erreicht – der wichtigste Erfolg war die Anerkennung des Berufs als Gesundheitsberuf im Jahr 2013. In der Folge haben sie viele Aufgaben im Bereich der Betreuung der Patientinnen und Patienten übernommen. Mit dieser Entwicklung wird nun die Berufsgruppe der Verwaltungsassistent:innen immer gefragter. Diese sind derzeit in einer ähnlichen Situation wie früher die Ordinationsassistenz: Sie haben kein klares Berufsbild und keine festgelegte Ausbildung. Bis dato hatten sie auch niemanden, der sich für ihre Interessen einsetzt. Auch Fachpersonal wie DGKP oder Fachassistent:innen in Ordinationen hatten bis dato keine Interessensvertretung. BdA-Vorstand neu Mit der Erweiterung der vertretenen Berufsgruppen wird auch eine Erweiterung des Vorstandes notwendig, um die einzelnen Fachgebiete gut abzudecken. Für den Bereich Primärversorgungszentren wurde bei der Generalversammlung am 2. Dezember Julia Marouschek-Schwarz gewählt. Sie ist im PVZ St. Pölten tätig. Weitere Funktionen werden im Laufe des ersten Halbjahres 2024 besetzt. Neu im Vorstand ist auch Barbara Weber, die schon bisher die Landesvertretung in der Steiermark überhatte. Die Abkürzung „BdA“ bleibt der Interessensvertretung erhalten – sie steht ab sofort für...
ÜBER DEN BDA
Der Berufsverband vertritt die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der in Österreich tätigen Berufsgruppen in niedergelassenen Arztpraxen.
Der BdA ist ein gemeinnütziger Verein, deren Vorstandsmitglieder ehrenamtlich tätig sind.
Siehe auch Menüpunkt "Vorstand"
Wir fördern die Professionalisierung und die Inter-Professionalisierung der vielseitigen und attraktiven Tätigkeit der Arztassistenz.
AUSBILDUNGEN
ZWECK UND ZIELE DES BDA
2.) Zeitgemäßes Berufsbild und Tätigkeitsprofil sowie die entsprechende Ausbildung für die Ordinationsassistenz.
3.) Weiterentwicklung der Ausbildungsverordnung sowie der Ausbildungsinhalte für die Ordinationsassistenz.
4.) Förderung Informations- und Erfahrungsaustausches innerhalb der Berufsgruppe
5.) Zusammenarbeit mit den Bundesländern.
6.) Mitgliederinformation und Service.
7.) Information in berufsbezogenen Angelegenheiten.
8.) Öffentlichkeitsarbeit.
9.) Kooperationen mit Institutionen.
11.) Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Qualitätszirkeln, Tagungen oder Kongressen.
12.) Bildung einer Plattform oder eines Forums für Fort-, Aus- und Weiterbildung.
13.) Ausstellung von Fortbildungsdiplomen, um Fortbildungen zu fördern, Qualitätsstandards zu erreichen und Nachweise von Fortbildungen zu erreichen.
14.) Forderung nach strukturierter Schulung bei Disease-Management-Programmen.
15.) Unterstützung und Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen im Kontext Arztpraxis.
16.) Der Berufsverband kann Mitglied von Gesellschaften sein, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.