Berufsrecht
Jeder Gesundheitsberuf ist in einem eigenen Berufsgesetz geregelt. Für die Ordinationsassistenz ist dies das Medizinische Assistenz Berufe (MAB) – Gesetz (MABG). Die entsprechende Ausbildung ist in der Ausbildungs-Verordnung (MAB-AV) mit den entsprechenden Qualifikationsprofilen vorgegeben.
Es lohnt sich die Tätigkeitsbereiche und Qualifikationen nachzulesen.
MAB-Gesetz (gültig seit 01.01.2013)
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MAB-Ausbildungsverordnung (gültig seit 30.09.2013)
Webversion
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Zuständigkeit: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Kollektivverträge
Seit 1992 haben MitarbeiterInnen tätig bei Ärzten im „niedergelassenen Bereich“ einen Kollektivvertrag (KV). Dieser regelt alles rund um ein Dienstverhältnis. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Mindestentlohnung, Gehaltsstufen, uvm.
Zuständigkeit:
Verhandelt werden diese zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten - (Druck, Journalismus, Papier) (GPA-djp) und den Landes-Ärztekammern. Der Berufsverband wird in die Verhandlungen eingebunden. Jedes Bundesland hat einen eigenen KV.
Siehe Menüpunkt „Kollektivverträge“
Gehaltsrechner
Ein Gehaltsrechner gibt Information über Ihren zu erwartenden Netto-Lohn, aber auch über die Gesamt-Lohnkosten.
Siehe Menüpunkt „Gehaltsrechner“
KOLLEKTIVVERTRÄGE
Absprung / Kollektivverträge
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Aktuelle KV
KONTAKT
Berufsverband der ArztassistentInnen Österreich (BdA)
Baranygasse 26/9
1220 Wien
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